Alte Ausgaben 29. Juli 2024

Der Oberpräsident hat zu der vor einigen Monaten erfolgten Anlegung einer der Sparkasse zu Fallingbostel gehörigen Summe von 50,000 Thlr. in schwedischen Reichs-Hypothekenbank-Papieren nachträglich seine Genehmigung ertheilt. Dagegen ist die Belegung einer weiteren Summe von 100,000 Thlr. in den bezeichneten Papieren von demselben nicht gestattet worden, weil die Anlegung von Sparkassenbeständen in ausländischen Papieren, namentlich in so bedeutenden Summen, nicht für zulässig zu erachten ist.

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