Verstöße werden milde geahndet
Die freihändige Auftragsvergabe trotz bestehender Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung ist ein klarer Rechtsverstoß. Die Rechtsfolgen für die Verantwortlichen halten sich aber in Grenzen, kritisiert etwa der Bund der Steuerzahler. Während der Staat auf der Einnahmeseite die Steuermoral seiner Bürger auch durch Strafandrohungen schützt, stellt sich die Lage auf der Ausgabenseite weniger stringent dar. Amtsträger machen sich nur sehr selten strafbar, wenn sie haushaltsrechtliche Normen verletzen und dem Staat dadurch finanzielle Einbußen bescheren.