Beschluss der Netzagentur rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Beschluss der Bundesnetzagentur zur Kapazitätsvergabe im Schienennetz für rechtswidrig erklärt.

Die Deutsche Bahn muss Wettbewerbern im Fernverkehr auf stark belasteten Strecken nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln nun doch nicht mindestens ein Viertel der Kapazitäten freiräumen. Das Gericht erklärte einen Beschluss der Bundesnetzagentur, der den Schienennetzbetreiber DB Infrago zu einer Wettbewerbsklausel verpflichtet, in einem Eilbeschluss für rechtswidrig. Die Entscheidung kann nicht angefochten werden. Hintergrund des Streits ist der geplante Markteintritt des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo in den deutschen Fernverkehr ab 2028.

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