„Dieses Gutachten ist ein Witz“

Im Landgerichtsprozess gegen vier mutmaßliche Einbrecher aus dem Heidekreis muss eine Zeugin trotz amtsärztlicher Gegenempfehlung in öffentlicher Hauptverhandlung aussagen.

„Dieses Gutachten ist ein Witz“, sagte die Staatsanwältin in dem Landgerichtsprozess mit vier mutmaßlichen Einbrechern aus dem Heidekreis und schien mit dieser klaren Haltung die Gegenseite zu beeindrucken. Der Amtsarzt als Verfasser habe wohl nicht verstanden, worum es bei Zeugenpflichten geht. „Offensichtlich braucht es nicht viel, um dem im Bezirk Celle zu entgehen“, so die Juristin. Besonders ärgerlich sei, dass man Monate auf das Gutachten, „wenn man es so nennen möchte“, gewartet habe, fügte sie noch an.

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