Land will Rechte geheilter Krebspatienten stärken

Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern bringen am Freitag im Bundesrat eine Initiative fuer ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden fuer geheilte Krebspatienten ein.

Wer eine Krebserkrankung überstanden hat, gilt medizinisch womöglich längst als geheilt – beim Antrag auf eine Versicherung, einen Kredit oder bei einer Adoption kann die Diagnose trotzdem noch Jahre später eine Rolle spielen. Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wollen das ändern. Die beiden Länder bringen an diesem Freitag im Bundesrat eine Initiative für ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen ein. Künftig soll eine überstandene Krebserkrankung nach Ablauf einer medizinisch begründeten Frist in bestimmten Bereichen nicht mehr offengelegt werden müssen.

Orte

Organisationen

Themen