Mehr Rechte für geheilte Krebspatienten

Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern bringen im Bundesrat eine Initiative fuer ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden fuer geheilte Krebspatienten ein.

Wer eine Krebserkrankung überstanden hat, gilt medizinisch womöglich längst als geheilt – beim Antrag auf eine Versicherung, einen Kredit oder bei einer Adoption kann die Diagnose trotzdem noch viele Jahre später eine Rolle spielen. Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wollen das ändern.

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