Mehr Rechte für geheilte Krebspatienten
Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern bringen im Bundesrat eine Initiative fuer ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden fuer geheilte Krebspatienten ein.
Wer eine Krebserkrankung überstanden hat, gilt medizinisch womöglich längst als geheilt – beim Antrag auf eine Versicherung, einen Kredit oder bei einer Adoption kann die Diagnose trotzdem noch viele Jahre später eine Rolle spielen. Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wollen das ändern.