Mutproben sollen strafbar werden

Mecklenburg-Vorpommern will einen neuen Straftatbestand fuer den Aufruf zu gefaehrlichen Mutproben pruefen lassen; Niedersachsen unterstuetzt den Antrag im Bundesrat.

Nach dem Bekanntwerden gefährlicher Mutproben von Kindern auch in Mecklenburg-Vorpommern will das Land einen neuen Straftatbestand prüfen lassen, der den Aufruf zu solchen Aktionen erfasst. „Ein Junge kam ins Krankenhaus, nachdem der von einem Mitschüler auf dem Schulhof bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt worden war“, nannte die Schweriner Justizministerin, Jacqueline Bernhardt (Linke), ein Beispiel. In einem zweiten Fall habe eine Mutter Anzeige erstattet, weil ihre beiden Kinder unabhängig voneinander gewürgt worden waren. Im Internet würden solche sogenannten Blackout-Challenges inszeniert.

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