Weite Wege bleiben
Zum Safe Abortion Day am 28. September weist die Leiterin der Pro-Familia-Beratungsstelle Soltau, Janne Gros, auf anhaltende Hueden beim Zugang zu Schwangerschaftsabbruechen im Heidekreis hin.
Weit über 100 Jahre nach seiner Einführung hat der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch weiter Bestand. Der Paragraf regelt, unter welchen Bedingungen der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland straffrei ist und wann nicht. Ursprünglich wurde der Paragraf 218 im Jahr 1871 im Reichsstrafgesetzbuch eingeführt. Frauen, die eine Schwangerschaft abbrachen, drohte damals eine bis zu fünfjährige Zuchthausstrafe.
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