Lehrer aus Hannover

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Lehrkräfte keinen automatischen Anspruch auf finanziellen Ausgleich fuer Ueberstunden haben.

Lehrkräfte haben keinen automatischen Anspruch auf finanziellen Ausgleich bei Überschreitung der Wochenarbeitszeit. Es dürfe nicht eigenständig die Arbeitszeit verlängert und dafür einen Ausgleich verlangt werden, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Vielmehr müssten die Überlastung durch Mehrarbeit beim Dienstherrn angezeigt und Aufgaben gegebenenfalls zurückgestellt werden. Das Gericht sah zwar ein strukturelles Problem bei der Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften.

Orte

Organisationen

Themen