Orange ist für alle da
Der Bundesgerichtshof hat den Markenschutz fuer das 'Obi-Orange' verneint und damit die Revision der Baumarktkette Obi abgewiesen.
Im Streit um Markenschutz für ihr „Obi-Orange“ hat die Baumarktkette Obi eine Niederlage kassiert. Der Farbton, eine Art Hellrot-Orange, sei nicht schützenswert, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und wies die Revision des Unternehmens gegen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts zurück. Dieses hatte zuvor die von zwei Konkurrenten, den Ketten Hornbach und Globus, beantragte Löschung dieser sogenannten abstrakten Farbmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt für rechtens erklärt. Daraufhin war Obi vor den BGH gezogen – und unterlag.