Autobahnwerfer: Urteil rechtskräftig
Das Urteil gegen die sogenannten Autobahnwerfer Markus B. (32) und Janus A. (23) ist nach Verwerfung der Revision durch den BGH rechtskraeftig.
Das im Januar dieses Jahres gesprochene Urteil gegen Markus B. (32) und Janus A. (23), die im vergangenen Jahr einen Baumstamm, Betonplatten, Bakenfüße und Eisenstangen auf Fahrbahnen geworfen haben, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision von B.