Das neue Raster für den Bauturbo
Schneverdingen hat eine Richtlinie verabschiedet, die vier Anwendungsfaelle fuer den Bauturbo nach § 246e BauGB festlegt und zugleich Grenzen gegen Renditeprojekte setzt.
Die Stadt Schneverdingen will den neuen Bauturbo für den Wohnungsbau nutzen, zugleich aber klare Grenzen setzen. Der Bauausschuss hat eine Richtlinie einstimmig abgesegnet, die festlegt, in welchen Fällen die Stadt ihre Zustimmung nach § 246e Baugesetzbuch grundsätzlich in Betracht zieht. Die Vorschrift erlaubt bis Ende 2030 unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen vom geltenden Bauplanungsrecht. Voraussetzung ist unter anderem die Zustimmung der Kommune, nachbarliche Interessen und öffentliche Belange müssen gewahrt bleiben.