Heim darf TV-Signale weiterleiten

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Seniorenwohnheime TV- und Radiosignale ohne Zusatzlizenz an Bewohnerzimmer weiterleiten duerfen.

Ein Seniorenwohnheim darf per Satellit empfangene Fernseh- und Hörfunksignale auch ohne eine zusätzliche Lizenz an die Zimmer der Heimbewohner weiterleiten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Das höchste deutsche Zivilgericht folgte damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Weder handle es sich um ein spezifisch technisches Verfahren noch werde ein neues Publikum erreicht, an das die Inhaber der Urheberrechte nicht gedacht hätten, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch bei der Verkündung des Karlsruher Urteils.

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