Gericht bremst Hinterbliebene aus
Das Oberlandesgericht Braunschweig haelt die Klage von 30 Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes gegen das Luftfahrtbundesamt voraussichtlich fuer aussichtslos.
Engelbert Tegethoff hat beim Absturz des Germanwings-Flugs 9525 im Jahr 2015 seine Tochter verloren – die 33-Jährige war Lehrerin am Joseph-König-Gymnasium in Haltern am See und für die Reise für eine Kollegin eingesprungen. Jetzt gehört er zu den 30 Hinterbliebenen, die das Luftfahrtbundesamt auf Entschädigung verklagen: Es habe, argumentieren sie, den psychisch kranken Co-Piloten, der das Flugzeug mit 150 Menschen an Bord in den französischen Alpen abstürzen ließ, nach einer ersten schweren depressiven Episode sieben Jahre zuvor nicht ausreichend überwacht. Deshalb trage der Staat eine Mitschuld an der Katastrophe. Die Hinterbliebenen ernüchtert die vorläufige Auffassung des Gerichts, die die Vorsitzende Richterin Antje Siegfried während der zweieinhalbstündigen Verhandlung so zusammenfasst: „Derzeit sind wir der Ansicht, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat.