das Verbot?

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig verhandelt am 23. September über das Verbot des Braunschweiger Vereins 'Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft'.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am 23. September über das vom niedersächsischen Innenministerium ausgesprochene Verbot des mutmaßlich extremistischen Vereins „Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft“ aus Braunschweig. Das Verbotsverfahren sei wegen eines gegen den Verein eingeleiteten Insolvenzverfahrens unterbrochen worden, teilte das Gericht in Leipzig mit. Die Vereinigung klagt gegen die Unterbrechung und sieht ihre Rechtsschutzmöglichkeiten deswegen unverhältnismäßig eingeschränkt.

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