Rückwirkendes Attest wird wichtig

Die schwarz-rote Koalition plant, dass Beschäftigte kuenftig ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung vorlegen muessen.

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz sind der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag nach der Krankmeldung ein ärztliches Attest vorzulegen. Konkret heißt es im Gesetz: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. “ Jedoch lässt das Gesetz Ausnahmen zu. „Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen“, wird weiter ausgeführt.

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