Barrierefreiheit zwischen Anspruch und Machbarkeit

Der Heidekreis bekennt sich zur Barrierefreiheit, sieht aber finanzielle und bauliche Grenzen bei der Umsetzung bestehender Vorgaben.

Barrierefreiheit ist für den Heidekreis eine gesetzliche und gesellschaftliche Verpflichtung. Gleichzeitig sind die Möglichkeiten, bestehende Gebäude und Verkehrswege nachträglich barrierefrei umzubauen, begrenzt. Das zeigt die Antwort der Kreisverwaltung auf die Frage, wo der Landkreis beim Thema Barrierefreiheit aktuell steht. Für Verwaltungs- und Schulgebäude gilt nach Angaben des Heidekreises Paragraf 49 der Niedersächsischen Bauordnung.

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