Anlieger frei!
Das Zusatzzeichen 'Anlieger frei' gilt nur fuer Personen mit einer konkreten Beziehung zu einem anliegenden Grundstück – nicht fuer beliebige Besucher.
Im Verkehrsraum trifft man immer wieder auf Straßen, die für den allgemeinen Verkehr durch entsprechende Verkehrszeichen (zum Beispiel VZ 260 Verbot für Krafträder und Kraftfahrzeuge) gesperrt sind. Mittels eines Zusatzzeichens unterhalb des Verbotszeichens findet man aber oftmals ein Zusatzzeichen, das eine Benutzung der Straße für bestimmte Verkehrsteilnehmer erlaubt, zum Beispiel für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Trecker, Linienbusse oder Lieferverkehr, um nur einige zu nennen. An vielen Orten sehen wir auch die Erlaubnis „Anlieger frei“ (Zeichen 1020-30). Doch für wen gilt dieser Freifahrtschein?