„Das machen Sie gewerbsmäßig“
„Es kommt nicht häufig vor, dass das Gericht von beiden Anträgen abweicht“, stieg der Soltauer Richter am Amtsgericht Tore Larsen in die Begründung zu seinem unmittelbar zuvor ausgesprochenen Urteil gegen den weitestgehend geständigen Dietmar G. aus Lübeck ein. Während die Staatsanwaltschaft wegen Betrugs ein Jahr und sechs Monate zur Bewährung gefordert und die Verteidigung auf eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr zur Bewährung plädiert hatte, verhängte das Schöffengericht unter Larsens Vorsitz ein Jahr und zehn Monate ohne Bewährung – und wich damit zu Lasten des Angeklagten deutlich von den Plädoyers ab. Der 1966 in Salzgitter geborene Angeklagte hatte sich wegen Betrugs zu Lasten eines Soltauer Juweliergeschäfts zu verantworten.