Landkreis untersagt Anbindehaltung von Rindern

Der Landkreis Heidekreis hat am 2. Juli per Allgemeinverfügung die Anbindehaltung von Rindern untersagt. Grundlage ist ein Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

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