Alles steril im Kasten?
Kürzlich wurde ich von einem Leser angesprochen. Dieser berichtete mir von einer Verkehrskontrolle, bei der es die Polizistin doch sehr genau nahm bei der Überprüfung der Ausrüstungsgegenstände. Wer schon einmal in eine Verkehrskontrolle der Polizei geraten ist, der kennt vielleicht die Frage nach den Ausrüstungsgegenständen, die gesetzlich mitgeführt werden müssen. Das Warndreieck, eine Warnweste und das Erste-Hilfe-Material muss im Fahrzeug vorhanden sein, bei Motorrädern nicht.