Lateinunterricht im Gerichtssaal für Angeklagten
Ein 49-jaehriger Schneverdinger wurde am Amtsgericht Soltau verurteilt, weil er eine neue Arbeitsstelle nicht beim Jobcenter gemeldet und weiterhin Buergergeld bezogen hatte.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gehören nicht gemeldete Erwerbseinkünfte zu den typischen Konstellationen, in denen Bürgergeld zu Unrecht weitergezahlt wird. Solche Fälle werden häufig erst durch den automatisierten Datenabgleich zwischen Behörden und Sozialversicherungsträgern erkannt. Mit einem solchen Fall musste sich jetzt auch das Amtsgericht Soltau befassen. Ein 49-jähriger Schneverdinger hatte Bürgergeld bezogen, dann aber eine neue Stelle nicht beim Jobcenter gemeldet.