Alte Ausgaben 29. Juni 2026

Die Königliche Landdrostei zu Lüneburg hat ein an sie vom Magistrat zu Celle gerichtetes Gesuch, den Wegfall der sonntäglichen Geschäftsstunden des Standesbeamten für den Stadtbezirk gestatten zu wollen, abschläglich beschieden, und zwar mit dem Hinweis auf ein Rescript des Ministers des Innern an den Oberpräsidenten von Hannover, in welchem letzterem anheimgegeben wird, die sonntäglichen Geschäftsstunden für den Standesbeamten mit Rücksicht auf das betheiligte Publikum bestehen zu lassen, zumal aus standesamtlichen Kreisen Beschwerden gegen diese Einrichtung bislang nicht eingelaufen seien. 29\. Juni 1901 Wie uns aus Berlin telegraphisch mitgetheilt wird, hat das Kammergericht heute abermals festgestellt, daß § 12, Absatz 3 der Sabbathordnung rechtsungültig ist. Die Revision des Staatsanwalts gegen das Urtheil der Vorinstanz wurde verworfen.

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