Nicht genug behindert für einen Behindertenparkplatz?

Der Seniorenbeirat diskutierte, wer Behindertenparkplaetze nutzen darf – nur Inhaber des blauen EU-Parkausweises sind berechtigt.

Eine angeregte Diskussion entfachte sich kürzlich im Kreis des Seniorenbeirats über das Thema Behindertenparkplätze und deren Erlaubnis zum Nutzen der Sonderfläche. Immer wieder sind Personen, die eindeutig in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, auch über einen Schwerbehindertenausweis (G) verfügen, dennoch nicht berechtigt, einen Behindertenparkplatz nach den EU-einheitlichen Bestimmungen benutzen zu dürfen. In der Gesprächsrunde machte sich Unmut breit ob der stringenten Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen. Zunächst muss ich ganz persönlich sagen: Ja, das kann man alles nicht so einfach begreifen.

Orte

Organisationen

Themen