Auch Jens Thäns kandidiert im Sticht

Im Artikel „Wer künftig den Heidekreis führt“ (BZ von gestern) sind mehrere Angaben falsch beziehungsweise unvollständig. Die Aussage, dass 16- und 17-Jährige erstmal ihre Stimme abgeben können, ist falsch. Das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren gilt bei Kommunalwahlen in Niedersachsen bereits seit 1996. Neu ab 2026 ist das passive Wahlrecht – also das Recht, mit 16 Jahren selbst zu kandidieren.

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