Alte Ausgaben 3. Juni 2026
Auf die Vorstellung des hiesigen Magistrats hat die königliche Eisenbahncommission zu Harburg beschlossen, den Angehörigen der Reisenden, insoweit und so lange deren Begleitung zum Zwecke der Hülfeleistung für erforderlich zu erachten ist – in gleicher Weise, wie es bezüglich der Bahnhöfe zu Lüneburg und Uelzen höheren Orts zugestanden ist – den Zutritt zu denWartesälen und Perrons auch der hiesigen Eisenbahnstation ohne Lösung von Zutrittsbillets zu gestatten. 3\. Juni 1901 Die Minister der Finanzen und des Innern empfehlen durch einen Erlaß den Gemeinden, in bestehende und künftig zu erlassende Lustbarkeitssteuerordnungen Bestimmungen des Inhaltes aufzunehmen, daß Lustbarkeiten, welche zur Feier patriotischer Feste, insbesondere Königsgeburtstages, veranstaltet werden, steuerfrei bleiben, falls sie an dem Gedenk-, bezw. Geburtstage stattfinden.