Unterstützung für engagierte Jugendleiter
Die Sportjugend Niedersachsen weist auf eine wichtige Frist für ehrenamtlich tätige Jugendleiterinnen und Jugendleiter hin. Wer sich für Kinder- und Jugendarbeit in Sportvereinen engagiert, kann unter bestimmten Voraussetzungen Verdienstausfall geltend machen. Grundlage ist das Gesetz über die Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports. Demnach können Jugendleiterinnen und Jugendleiter für ihre ehrenamtliche Tätigkeit bei Freizeit- und Sportveranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen sowie für Aus- und Fortbildungslehrgänge – etwa zur Juleica-Ausbildung – Arbeitsbefreiung beantragen.