Alte Ausgaben 27. Mai 2026

Der Kirchenvorstand kann das Urtheil der Landessynode, daß in den Bestrebungen des Protestantenvereins, also des Vereins als solchen, ein auf Zerstörung der Fundamente der Kirche gerichteter Angriff zu erkennen sei, nicht für bewiesen und daher nicht für gerechtfertigt halten, und ersucht daher die Kirchenregierung, die Erklärung der Landessynode vom 27. Januar d. J. , namentlich soweit sie ausspricht, daß die Stellung eines Geistlichen unserer Kirche mit der Mitgliedschaft im Protestantenverein unvereinbar sein, eine Folge nicht zu geben.

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