Sexualdelikt: Bewährungsstrafe nicht akzeptiert

Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt und des Besitzes und Verschaffens kinder- und jugendpornographischer Fotos wurde im Oktober 2025 am Amtsgericht Walsrode ein 39 Jahre alter Angeklagter zu einer 21-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Dies entsprach zwar dem in der Verhandlung gestellten Antrag der Staatsanwältin aus Verden, war jedoch der für das Verfahren zuständigen Staatsanwaltschaft in Hannover nicht genug. Deshalb wird der Fall in einem Berufungsverfahren am Landgericht Verden noch einmal verhandelt. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte als „Zentralstelle für die Bekämpfung gewaltdarstellender, pornographischer oder sonstiger jugendgefährdender Schriften“ in diesem Verfahren Anklage erhoben.

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