Frist für Landratswahl geändert
Durch das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 28. April diesen Jahres wurde die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl geändert. Abweichend von der Angabe in der Wahlbekanntmachung vom 14. Januar sind Wahlvorschläge für die Wahl einer Landrätin oder eines Landrates nun bis spätestens Montag, 6.