Schneller und billiger bauen

Auch die Gemeinde Neuenkirchen will die Möglichkeiten des sogenannten „Bauturbos“ künftig nutzen, also die Schaffung neuen preiswerten Wohnraums voranbringen. Um das zu erreichen, erlaubt der Bundesgesetzgeber befristet die Abweichung von bestimmten bürokratischen Vorschriften und erlaubt schnellere, abgespeckte Genehmigungsverfahren. Die Anwendung der dazu neu ins Baugesetzbuch aufgenommenen Paragrafen steht unter dem Vorbehalt, dass beantragte Vorhaben mit den Vorstellungen der genehmigenden Kommune zur „städtebaulichen Entwicklung und Ordnung“ im Einklang stehen. Wann ist das in Neuenkirchen gegeben, wann nicht?

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