Alte Ausgaben 16. Mai 2026

In Lüneburg wurde am 4. Mai durch das dortige Schöffengericht der strikende Maurergesell Hoppe, weil er einen seiner Mitgesellen mit Entzweischlagen der Knochen bedroht hatte, wenn derselbe die Arbeit wieder aufnehmen würde, zu 3 Monaten Gefängniß bei eigener Beköstigung verurtheilt. Gutem Vernehmen nach haben auch noch einige andere Gesellen sich desselben Vergehens schuldig gemacht und sehen ihrer Bestrafung entgegen. 16\.

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