Alte Ausgaben 25. April 2026

Die Errichtung einer 5. Klasse und Anstellung eines neuen Lehrers an der hiesigen katholischen Schule ist Seitens des Königlichen Consistoriums zu Hildesheim bewilligt, nachdem der Schulvorstand sich verpflichtet hat, für den Gehalt des Lehrers persönlich aufzukommen, sobald derselbe nicht ganz aus dem Schulsteuer-Etat zu decken ist. Wenn einzelne Blätter von der Genehmigung des bischöflichen Consistoriums sprechen, so ist darauf hinzuweisen, daß es bischöfliche Consistorien in Hannover nicht giebt, und daß die Volksschulsachen lediglich vor Staatsbehörden ressortiren. 25\.

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