Einbahnstraße v.s. Radfahrverkehr

In bestimmten Einbahnstrassen duerfen Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung fahren, wenn entsprechende Zusatzschilder dies erlauben.

Das Verkehrszeichen 220 Einbahnstraße, ein weiß-blaues Schild mit einem Pfeil, auf dem Einbahnstraße steht, dürfte eigentlich hinreichend bekannt sein. Es zeigt deutlich an, dass nur in eine Richtung gefahren werden darf, für alle Fahrzeugführer, also auch für Radfahrende. Am anderen Ende der Straße befindet sich folgerichtig das Zeichen 267, ein rundes rotes Schild mit einem weißen Querbalken. Es verbietet hier das Einfahren, auch für alle Fahrzeugführer.

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