Land nimmt Klage zurück

Die niedersächsische Landesregierung hat ihre Revision beim Bundesverwaltungsgericht zur Düngeverordnung zurückgezogen – ein Schritt, der auf den ersten Blick technisch wirkt, tatsächlich aber weitreichende Folgen für Landwirtschaft, Gewässerschutz und Rechtssicherheit hat. Besonders im Heidekreis, wo intensiv gewirtschaftet wird und das Grundwasser sensibel ist, sorgt diese Entscheidung für gemischte Reaktionen. Auslöser ist eine Reihe von Gerichtsentscheidungen: Bereits Anfang Januar hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die niedersächsische Düngeverordnung für sogenannte „rote Gebiete“ – also besonders nitratbelastete Regionen – für unwirksam erklärt. Spätestens nach einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts im Oktober zur bayerischen Düngeverordnung wurde klar, dass das Problem weniger im Inhalt der Regeln als in ihrer rechtlichen Grundlage liegt.

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