Gaststättendieb zu Freiheitsstrafe verurteilt

30 Jahre nach seiner ersten Inhaftierung ist ein 48 Jahre alter Schwarmstedter wieder einmal verurteilt worden. Dieses Mal wegen Diebstahls mit Waffen und Körperverletzung. Im vergangenen Sommer war er erst in eine Gaststätte seines Wohnorts eingebrochen, dann hatte er den Wirt bei der „Jedermann-Festnahme“ geschlagen. Dass er zum Tatzeitpunkt unter laufender Bewährung stand, war ein Grund für die Strafhöhe von zwei Jahren und fünf Monaten.

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