Mord im Getränkemarkt: Philipp M. kommt frei

Der Mörder aus dem Rethemer Getränkemarkt muss nach Verbüßen von 13 Jahren Jugendstrafe nicht in die Sicherungsverwahrung. Gestern Vormittag verkündete die 3. große Strafkammer am Landgericht Verden ihr Urteil. Einer Entlassung des heute 30-Jährigen im November 2026 steht damit nichts entgegen.

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