Alte Ausgaben 11. März 2026
In der letzten Sitzung unserer städtischen Collegien berieth man ein von der Königlichen Polizeidirection beantragtes Statut, betr. den Handelsbetrieb durch Kinder in den Wirthschaften. Nach längerer Berathung erklärte man sich mit Erlassung eines Statuts dahin gehend einverstanden, daß Kindern der Zutritt in Wirthshäusern durchaus nicht zu erlauben, und ebenso der Verkauf von Waaren zur Abendzeit und während der Schulstunden zu verbieten sei. 11\.