Freilaufflächen für Hunde gehören nicht zur Daseinsvorsorge

Vor allem die Meinungsäußerung von Andrea Dust enthält in fast jedem Absatz Behauptungen, Unterstellungen, falsche oder unvollständige Bezüge zum Beispiel zum Grundgesetz oder zur Tierschutz-Hundeverordnung. Ziel ist ganz offenkundig, eine Pflicht der Stadt Schneverdingen herzuleiten, Hundefreilaufflächen nach nicht näher definierten, aber anderen Standards als die seinerzeit im Einvernehmen mit dem Tierschutzverein bereitgestellten Flächen vorzuhalten. „Staatliche Daseinsvorsorge“ allerdings bezieht sich primär auf die Bereitstellung öffentlicher Einrichtungen für die Allgemeinheit wie Verkehrs- und Beförderungswesen, Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Friedhöfe, Schwimmbäder, Feuerwehr usw. (Infrastruktur).

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