Ein Urteil zur AfD und der Karneval

Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, nach dem der Verfassungsschutz die AfD vorläufig nicht mehr als „gesichert rechtsextrem“, sondern nur als „rechtsextremer Verdachtsfall“ bezeichnen, darf führte zu einem Jubelsturm bei der AfD. Endlich ist die Partei auf den Bund bezogen nur noch rechtsextremistisch. Der Kölner Anwalt der AfD erklärte dann auch sofort, dass ein Parteiverbot gegen die AfD mit diesem Urteil vom Tisch sei. Ich weiß nicht, wo dieser Anwalt studiert hat, aber dass für ein Parteiverbot nur das Bundesverfassungsgericht und nicht irgendein Verwaltungsgericht zuständig ist, lernt man schon im zweiten Semester.

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