„Ausgleich zwischen Artenschutz und Weidetierhaltung“
Der Bundestag hat beschlossen, den Wolf als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Die heimischen Bundestagsabgeordneten Lars Klingbeil (SPD) und Vivian Tauschwitz (CDU) begrüßen in Pressemitteilungen die damit verbundenen neuen Möglichkeiten zur Regulierung der bislang streng geschützten deutschen Wolfsbestände. „Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes wird der Wolf noch vor Beginn der diesjährigen Weidesaison ins Jagdrecht aufgenommen, dies ist ein weiterer Meilenstein“, sagt Tauschwitz. „Bei Feststellung einer entsprechend großen Wolfspopulation, die zu Problemen bei der Weidetierhaltung führt, können die Bestände nun aktiv bejagt werden.