Alte Ausgaben 5. März 2026

Für die Errichtung ländlicher Fortbildungsschulen fehlt bisher die Grundlage gesetzlicher Bestimmungen, wie sie für gewerbliche Fortbildungsschulen in der Gewerbeordnung enthalten sind. Sowohl im Interesse der Hebung der Volksbildung überhaupt und der besseren Pflege der landwirthschaftlichen Gewerbe, wie auch zur sittlichen Ertüchtigung der jüngeren Generation unter der ländlichen Bevölkerung und der Bekämpfung der sie bedrohenden Zuchtlosigkeit ist es in hohem Grade wünschenswerth, daß auch ländliche Fortbildungsschulen errichtet werden. 5\. März 1901 Laut einer Kabinetsordre vom 11.

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