Polizeimeldung
Die Polizeiinspektion Heidekreis hatte bereits in der vergangenen Woche über verschiedene Kanäle auf den Beginn des neuen Versicherungsjahres zum 1. März hingewiesen. Seitdem dürfen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen – darunter Mofas, Roller, Kleinkrafträder bis 50 Kubikzentimeter, E-Scooter, S-Pedelecs sowie motorisierte Krankenfahrstühle – nur noch mit dem für das Jahr 2026 gültigen schwarzen Kennzeichen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dennoch stellten Polizeikräfte bereits am Sonntag zahlreiche Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest.