„Inseln“ hinterm Deich gehören zum Verband
Der Landkreis Heidekreis hat den nächsten Schritt zur Neubegründung der drei wegen Nichtigkeit formell-rechtlich nicht mehr bestehenden Deichverbände unternommen. Die Nichtigkeit musste nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2023 in einem anderen Fall festgestellt werden, weil die drei der insgesamt acht Deichverbände des Heidekreises mit einer analogen Satzung zustande gekommen waren. Konkret waren die Kartenmaterialien, die das Gebiet des Deichverbands festlegen, in der Gründungsphase nicht Teil der Satzung. Nachdem der Kreis die Nichtigkeit festgestellt hatte, bestimmte er Liquidatoren für die Deichverbände, um „nicht völlig im rechtsfreien Raum zu agieren“, wie es seitens der Kreisverwaltung hieß.