„Overkill“: Täter prahlt im Gefängnis

Bevor der Rethemer Getränkemarkt-Mörder im Herbst aus dem Strafvollzug entlassen werden kann, muss seine Gefährlichkeit noch einmal bewertet werden. So hatten es die Richter im Jahr 2014 bei der Verurteilung des damals 18-Jährigen zu 13 Jugendstrafe mit dem Vorbehalt der Anordnung der Sicherungsverwahrung festgelegt. Entscheidend für die Gefährlichkeitsprognose ist die Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständige. Doch diesen hält die Staatsanwältin für befangen.

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