Abhauen gilt nicht!

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach Paragraf 142 StGB ist eine schwerwiegende Straftat, die mit Geldstrafe, Punkten, Führerscheinentzug oder Freiheitsstrafe geahndet wird.

In den vergangenen Monaten konnte man vermehrt in unserer Zeitung in den Polizeiberichten einen Anstieg von gemeldeten Unfallfluchten feststellen. Für mich ist das Anlass, ein weiteres Mal auf diese schwerwiegende Straftat aus dem Verkehrsrecht aufmerksam zu machen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, juristisch nach Paragraf 142 StGB gewertet, wird mit Geldstrafen, Punkten in Flensburg und Führerscheinentzug geahndet – im schlimmsten Fall sogar mit einer Freiheitsstrafe. Doch wann begeht man eigentlich eine Unfallflucht?

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