Fall von Geldwäsche vor Gericht

Das Amtsgericht Soltau hatte sich am vergangenen Donnerstag mit einem Fall von Geldwäsche zu befassen. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, in elf Fällen auf seinem Konto eingegangene Geldbeträge von Privatpersonen in bar abgehoben zu haben, auf eigene Konten beziehungsweise das Konto seiner Ehefrau oder über die Zahlungsdienstleister „Worldremit“ und „Flutterwave“ weitergeleitet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte hierzu einen Strafbefehl erlassen, gegen den der anwaltlich vertretene Angeklagte, ein gebürtiger Nigerianer mit Wohnsitz in Hamburg-Harburg, Einspruch eingelegt hatte. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft regte dem Verteidiger gegenüber ein Rechtsgespräch an, da der Fall eindeutig sei.

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