Gericht vertagt Entscheidung über Sicherungsverwahrung

Im Nachgang zu einem Mordprozess zu einer Tat in einem Rethemer Getränkemarkt von 2013 hatte die Staatsanwaltschaft die Einholung eines zweiten Gutachtens zu der Frage beantragt, ob der Mörder auch rund zwölfeinhalb Jahre nach der Tat noch gefährlich ist. Die 3. Große Strafkammer am Landgericht Verden hat das zwar abgelehnt, möchte aber zwei Therapeuten des Verurteilten aus der Justizvollzugsanstalt als Zeugen befragen. Deshalb wurden für Ende Februar zwei weitere Verhandlungstermine vereinbart.

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