Staatsanwaltschaft beantragt neues Gutachten
Zwei Verhandlungstage hatte die 3. große Strafkammer am Landgericht Verden eingeplant, um am Ende zu entscheiden, ob der Mörder aus dem Rethemer Getränkemarkt nach 13 Jahren in Haft entlassen werden kann oder in die Sicherungsverwahrung wechseln muss. Doch statt eines Urteils gab es gestern Nachmittag einen Antrag der Staatsanwaltschaft. Ein weiteres Sachverständigengutachten soll eingeholt werden.