Alte Ausgaben 12. Februar 2026
Die Landdrostei zu Lüneburg hat den städtischen Collegien empfohlen, den von den Polizeibehörden angestellten Fleischbeschauern für die Auffindung von Trichinen Prämien zu bewilligen. Bislang ist jedoch unseres Wissens noch keine städtische Verwaltung dieser Anheimgabe nachgekommen, vielmehr ist ein derartiger Antrag u. A. in Lüneburg und Celle einstimmig abgelehnt, weil kein Bedürfniß vorhanden sei, durch Prämien zur Pflichterfüllung anzuspornen.